AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Leonie Krieger – Formensache, Braunschweig

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1. GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Leonie Krieger – Formensache (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden über Interior-Design-Leistungen, Planungsleistungen sowie begleitende Dienstleistungen.
(2) Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Gegenstand des Vertrages sind gestalterische und beratende Leistungen im Bereich Interior Design. Hierzu zählen insbesondere:
– Raum- und Einrichtungskonzepte
– Farb- und Materialkonzepte
– Möblierungsvorschläge
– 3D-Visualisierungen
– Einkaufs- und Ausstattungslisten
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Grundlage der Zusammenarbeit ist ein individuelles Angebot der Auftragnehmerin.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots (z. B. per E-Mail) zustande.

4. LEISTUNGSERBRINGUNG

(1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach gestalterischen Gesichtspunkten.
(2) Die Leistungen stellen eine kreative und beratende Tätigkeit dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher, funktionaler oder subjektiver Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind verbindlich. Weitere Anpassungen werden gesondert berechnet.


5. UMSETZUNGSBEGLEITUNG / BAUBEGLEITUNG

(1) Die Auftragnehmerin kann im Rahmen der Beauftragung eine Umsetzungsbegleitung anbieten.
(2) Diese umfasst insbesondere:
– Abstimmung und Koordination von Gewerken
– Kommunikation zwischen Beteiligten
– Unterstützung bei der Umsetzung des Konzepts
(3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Bauleitung im rechtlichen Sinne.
(4) Insbesondere besteht keine Verantwortung für:
– die fachgerechte Ausführung der Arbeiten
– die Einhaltung von Bauvorschriften
– Termine und Leistungen der ausführenden Unternehmen
(5) Die Verantwortung liegt ausschließlich bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben, die durch den Auftraggeber beauftragt werden.

6. BESCHAFFUNG UND HANDEL VON PRODUKTEN

(1) Im Rahmen der Projektumsetzung kann die Auftragnehmerin Möbel, Materialien und Einrichtungsgegenstände beschaffen, vermitteln oder im Auftrag des Kunden bestellen.
(2) Erfolgt der Verkauf über die Auftragnehmerin, handelt diese als Verkäuferin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die angebotenen Preise können eine handelsübliche Marge enthalten.
(3) Erfolgt die Beschaffung im Auftrag des Kunden, ohne dass die Auftragnehmerin als Verkäuferin auftritt, wird eine Provision in Höhe von 10 % auf den jeweiligen Produktpreis erhoben. Diese wird im Angebot oder in der Rechnung transparent ausgewiesen.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, gelten für diese Produkte ausschließlich die Vertragsbedingungen der jeweiligen Hersteller oder Lieferanten.
(5) Die Auftragnehmerin übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für die Produkte, insbesondere nicht für:
– Qualität
– Lieferzeiten
– Verfügbarkeit
– Mängel oder Schäden

Die Haftung liegt ausschließlich beim jeweiligen Hersteller oder Lieferanten.
(6) Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(7) Individuell bestellte oder angefertigte Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Festhaltung.

7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Maße und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Für Verzögerungen oder Fehler, die auf unvollständige oder falsche Angaben zurückzuführen sind, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

8. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot entweder pauschal oder auf Stundenbasis.
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistung bis zur Begleichung offener Beträge auszusetzen.
(5) Im Rahmen der Produktbeschaffung gemäß Punkt 6 ist die Auftragnehmerin berechtigt, Teilabrechnungen während des Projektverlaufs zu stellen.

9. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

(1) Alle Entwürfe, Konzepte, Visualisierungen und Planungen unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht fü den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung.

10. HAFTUNG

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei:
– Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
– Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
– gesetzlicher Produkthaftung
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für:
– Leistungen Dritter (z. B. Handwerker, Lieferanten)
– Maßabweichungen bei Umsetzung
– Lieferverzögerungen
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. GEWÄHRLEISTUNG

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

12. STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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